Artikel 54 In der Halle verwendete andere Mannschaftsausrüstung - Futsal EM

Reglement der UEFA-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal EM
ft:locale
de-DE
Edition
2024-26
Enforcement Date
1 October 2023
54.01

Von Spielern benutzte Schutzkleidung muss einfarbig, grundsätzlich in der gleichen Farbe wie das Trikot (Ellenbogenschoner) bzw. die Hose (Knieschoner) sein. Alternativ darf eine solche Schutzkleidung schwarz oder weiß sein. Sie darf nicht übermäßig hervorstehen und weder Mannschafts- und Herstelleridentifikation oder Sponsorenlogos aufweisen noch Wörter oder Bilder enthalten.

54.02

Für die Endrunde ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände das den teilnehmenden Verbänden zur Verfügung gestellte spezielle Material zu verwenden.

54.03

Für die Endrunde dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel und des Aufwärmens von Ersatzspielern nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.

54.04

Für die Endrunde müssen in der Halle verwendete und nicht von der UEFA bereitgestellte Nicht-Spielkleidung und Spezialausrüstung frei von jeglicher Sponsorenwerbung oder Herstelleridentifikation sein, außer wenn im UEFA-Ausrüstungsreglement ausdrücklich etwas anderes festgehalten ist. Diese Bestimmung gilt:

  1. für jede Trainingseinheit, die in der Spielhalle stattfindet;

  2. für alle offiziellen Medienaktivitäten (insbesondere Interviews, Medienkonferenzen sowie den Aufenthalt in der Gemischten Zone);

  3. für alle in der Spielhalle stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen der Halle.