Artikel 55 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - Futsal EM

Reglement der UEFA-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal EM
ft:locale
de-DE
Edition
2024-26
Enforcement Date
1 October 2023
55.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

55.02

Die UEFA-Administration entscheidet über Streitfälle betreffend die Abrechnungen der teilnehmenden Verbände. Solche Entscheide sind endgültig.