Artikel 56 Finanzielle Grundsätze – Qualifikationswettbewerb - Futsal EM

Reglement der UEFA-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal EM
ft:locale
de-DE
Edition
2024-26
Enforcement Date
1 October 2023
56.01

Die Pflichten des Ausrichterverbands beginnen einen Tag vor dem Spiel bzw. vor dem ersten Spieltag eines Miniturniers und enden einen Tag nach dem Spiel bzw. dem letzten Spieltag eines Miniturniers.

56.02

Grundsätzlich behält der Ausrichterverband seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten (einschließlich Steuern, Abgaben und Gebühren).

56.03

Der Ausrichterverband hat für die Auslagen für Unterkunft und Verpflegung des Schiedsrichterteams, des UEFA-Spieldelegierten, des UEFA-Schiedsrichterbeobachters und aller weiteren ernannten Offiziellen sowie für die anfallenden Transportkosten innerhalb des eigenen Verbandsgebietes aufzukommen. Die UEFA trägt die internationalen Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen dieser Personen.

56.04

Der Ausrichterverband trägt die Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen des von ihm ernannten Zeitnehmers.

56.05

Bei Miniturnieren trägt der Ausrichterverband für die Gastmannschaften folgende Kosten:

  1. Unterkunft und Verpflegung in einem Vier-Sterne-Hotel mit hohem Standard für maximal 21 Personen pro Delegation;

  2. lokaler Transport;

  3. Wäscheservice für die Spielkleidung der teilnehmenden Mannschaften und Schiedsrichter.

56.06

Die UEFA leistet die folgenden Beiträge zur Kostendeckung der Miniturniere:

  1. EUR 10 000 pro Miniturnier-Teilnehmer;

  2. einen zusätzlichen Beitrag, basierend auf dem Bruttonationaleinkommen pro Kopf des Ausrichterlandes gemäß Kategorisierung der UEFA-Mitgliedsverbände:

    • EUR 10 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 1;

    • EUR 12 500 für ein Ausrichterland der Kategorie 2;

    • EUR 15 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 3.

56.07

Die Gastverbände übernehmen ihre internationalen Reisekosten zum und vom Spielort selbst. Jeder Verband erhält von der UEFA einen Beitrag in Höhe von:

  • EUR 10 000 für An- und Abreise zum bzw. vom Miniturnier;

  • EUR 5 000 für An- und Abreise zum bzw. vom Einzelspiel.

56.08

Bei Einzelspielen übernimmt der Gastverband seine Reise- und Aufenthaltskosten, sofern die betreffenden Verbände nichts anderes vereinbaren.