Die finanziellen Bestimmungen für die Endrunde werden zwischen der UEFA und dem Ausrichterverband vertraglich geregelt.
Die UEFA sorgt für den Bodentransport von bzw. zu dem nächstgelegenen internationalen Flughafen für maximal 21 Personen pro Delegation. Zusätzliche Transporte sind von den Verbänden selbst zu organisieren und zu finanzieren.
Jede an der Endrunde teilnehmende Mannschaft trägt:
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die Reisespesen ihrer Delegation zum und vom Austragungsort;
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alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;
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alle aufgrund von frühzeitigem Eintreffen oder verspäteter Abreise anfallenden Kosten;
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die ihr durch die obligatorische Unfall- und Reiseversicherung ihrer Spieler und Offiziellen verursachten Ausgaben;
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zusätzliche Kosten, die durch Sonderwünsche bezüglich Unterkunft oder Verpflegung entstehen.
Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spieler und Offiziellen der teilnehmenden Verbände (21 Personen pro Delegation, d.h. 14 Spieler und 7 Mannschaftsoffizielle). Die Kostenübernahme beginnt für alle Mannschaften zwei Tage vor ihrem ersten Spiel in der Endrunde und endet am Tag nach dem Ausscheiden einer Mannschaft bzw. am Tag nach Turnierende für die Halbfinalisten.