Artikel 22 Spielorte und Anstoßzeiten - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
22.01

Bis zum 17. Januar 2022 müssen die Verbände der UEFA-Administration eine Liste mit den für die UEFA Nations League 2022/23 vorgeschlagenen Stadien zur vorläufigen Genehmigung einreichen.

22.02

Auf der Grundlage der Liste der vorgeschlagenen Stadien reicht der Ausrichterverband den Spielort für jedes Spiel spätestens 120 Tage vor dem jeweiligen Spiel bei der UEFA-Administration ein.

22.03

Die UEFA-Administration ist verantwortlich für die Genehmigung von Stadien. Erst wenn die Administration die notwendigen Informationen zusammengestellt und etwaige Stadionbesuche durchgeführt hat, wird die Nutzung des jeweiligen Stadions endgültig genehmigt.

22.04

Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft berücksichtigen. Grundsätzlich darf der Spielort für ein Spiel nicht weiter als 90 Bus-Fahrtminuten vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein.

22.05

Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Tagen ab dessen Bestätigung durch die UEFA mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft einen endgültigen Entscheid und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.

22.06

Es gelten folgende Anstoßzeiten:

Mittwoch

---

20.45 Uhr (MEZ)

Donnerstag

---

20.45 Uhr (MEZ)

Freitag

---

20.45 Uhr (MEZ)

Samstag

15.00 Uhr (MEZ) (optional)

18.00 Uhr (MEZ)

20.45 Uhr (MEZ)

Sonntag

15.00 Uhr (MEZ) (optional)

18.00 Uhr (MEZ)

20.45 Uhr (MEZ)

Montag

---

20.45 Uhr (MEZ)

Dienstag

---

20.45 Uhr (MEZ)

22.07

Spiele des letzten Spieltages innerhalb einer Gruppe müssen grundsätzlich gleichzeitig ausgetragen werden.

22.08

Die UEFA-Administration ist berechtigt, die oben aufgeführten Anstoßzeiten zu ändern.