Artikel 34 Spielmaterial - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
34.01

Die Bälle müssen den IFAB-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen.

34.02

Für Spiele und Trainingseinheiten im Rahmen der Ligaphase und der Playouts stellt der Ausrichterverband die Bälle zur Verfügung.

34.03

In der Endphase stellt ausschließlich die UEFA die Bälle für die Spiele und die offiziellen Trainingseinheiten zur Verfügung.

34.04

Die Verwendung von (wenn möglich elektronischen) Auswechseltafeln mit beidseitiger Anzeige ist obligatorisch. Der Ausrichterverband hat dafür zu sorgen, dass bei jedem Spiel mindestens zwei Auswechseltafeln zur Verfügung stehen.

34.05

Torlinientechnologie (TLT) wird in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und dem FIFA Quality Programme for Goal-Line Technology Testing Manual bei allen Spielen der Endphase eingesetzt, um den Schiedsrichter durch die Überprüfung von Torentscheidungen zu unterstützen. Diese Entscheide sind alleine dem Schiedsrichter überlassen und endgültig.

34.06

Verfügt der Ausrichterverband eines Spiels der Ligaphase in seinem Stadion über ein zertifiziertes TLT-System und möchte dieses für das Spiel verwenden, muss er das Einverständnis der Gastmannschaft und die Genehmigung der UEFA über das offizielle, von der UEFA mitgeteilte TLT-Genehmigungsverfahren einholen. Der Ausrichterverband schließt mit dem genehmigten TLT-Dienstleister direkt einen Vertrag ab und übernimmt alle anfallenden Kosten. Der gesamte Genehmigungs- und Vertragsprozess muss spätestens 30 Tage vor dem angesetzten Spieldatum erfolgen.

34.07

Ein Ausfall des TLT-Systems darf den Schiedsrichterentscheid in keiner Weise beeinträchtigen. Falls erforderlich, zum Beispiel im Falle eines Ausfalls des Systems, werden Spiele ohne Einsatz der TLT durch- bzw. fortgeführt.