Artikel 35 Trainingseinheiten - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
35.01

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen beide Mannschaften am Tag vor dem Spiel maximal eine Stunde auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist ein anderes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Andere Trainingsgelände müssen von der UEFA-Administration im Voraus genehmigt werden. Möchten beide Mannschaften zur gleichen Zeit trainieren, hat die Gastmannschaft Vorrang. Alternativ können im Stadion beide Trainingseinheiten zugelassen werden, allerdings begrenzt auf bestimmte Bereiche des Spielfelds und unter der Voraussetzung, dass beide Mannschaften die Begrenzung der Nutzung des Spielfelds schriftlich vereinbart haben. Die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion muss in der Ligaphase und bei Playout-Spielen zwischen den beiden Verbänden vereinbart werden. Vorbehaltlich der vorherrschenden Witterung sollte das mobile Stadiondach sich grundsätzlich in derselben Position befinden wie für das Spiel.

35.02

Zusätzlich darf die Gastmannschaft in der Ligaphase und bei den Playout-Spielen Trainingseinheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem mit dem Ausrichterverband vereinbarten Trainingsort durchführen, nicht jedoch im Stadion, in dem das Spiel stattfinden wird.

35.03

Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.

35.04

Hält ein an der Endphase teilnehmender Verband eine öffentliche Trainingseinheit ab, muss er sich an die von der UEFA-Administration herausgegebenen Weisungen und Richtlinien halten. Die teilnehmenden Verbände dürfen keine kommerziellen Rechte im Zusammenhang mit solchen öffentlichen Trainingseinheiten verwerten.

35.05

Beantragt die Gastmannschaft nach dem Spiel ein Auslaufen, muss dies bei der Organisationssitzung am Spieltag mitgeteilt werden. Anträge müssen vom Ausrichterverband und gegebenenfalls von den lokalen Behörden genehmigt werden, die weitere Informationen verlangen können (z.B. Anzahl der Spieler, Dauer, Art der Übungen usw.).