Artikel 46 Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichtern - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
46.01

Die Schiedsrichterkommission ernennt für jedes Spiel ein Schiedsrichterteam. Es können nur Schiedsrichter ernannt werden, die auf der offiziellen FIFA-Schiedsrichterliste aufgeführt sind. Die Entscheidungen der Schiedsrichterkommission sind endgültig.

46.02

Die UEFA trifft die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam am Tag vor dem Spiel am Spielort eintrifft. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams am Vorabend des Spiels noch nicht am Spielort eingetroffen ist, müssen die UEFA-Administration und die Mannschaften umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Schiedsrichterkommission fällt die entsprechenden Entscheide, die endgültig sind.

46.03

Wenn ein Schiedsrichter, Schiedsrichterassistent oder Video-Schiedsrichterassistent vor oder während eines Spiels nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams wie folgt an seine Stelle:

  1. Der Schiedsrichter wird durch den vierten Offiziellen oder den Video-Schiedsrichterassistenten, sofern ein solcher ernannt wurde und vor Ort zur Verfügung steht, oder durch einen Schiedsrichterassistenten ersetzt.

  2. Ein Schiedsrichterassistent wird durch den vierten Offiziellen oder den Ersatzschiedsrichterassistenten ersetzt, falls ein solcher ernannt wurde.

  3. Ein Video-Schiedsrichterassistent wird durch den Assistenten des Video-Schiedsrichterassistenten (sofern dieser als Video-Schiedsrichterassistent zertifiziert ist) oder durch den Schiedsrichter ersetzt, falls dieser nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, aber in der Lage und zertifiziert ist, als Video-Schiedsrichterassistent eingesetzt zu werden.

Falls erforderlich findet das Spiel ohne Video-Schiedsrichterassistenten und/oder ohne vierten Offiziellen statt.