Artikel 51 Protest und Berufung - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
51.01

Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer sind unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen, wobei für die Endphase ausnahmsweise folgende Fristen gelten:

  1. ein Protest muss innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eingehen;

  2. eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer muss innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden.