Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Die teilnehmenden Verbände müssen eine Spielkleidung verwenden, die der UEFA-Administration vorgelegt und von dieser genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens vier Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.
Die während der Endphase getragenen oder verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:
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bei allen in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;
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bei allen von der UEFA-Administration als offiziell gewerteten Trainingseinheiten;
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bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen.