Artikel 52 Genehmigung der Spielkleidung - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
52.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

52.02

Die teilnehmenden Verbände müssen eine Spielkleidung verwenden, die der UEFA-Administration vorgelegt und von dieser genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens vier Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.

52.03

Die während der Endphase getragenen oder verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:

  1. bei allen in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;

  2. bei allen von der UEFA-Administration als offiziell gewerteten Trainingseinheiten;

  3. bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen.