Artikel 59 Finanzielle Grundsätze – Endphase - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
59.01

Die finanziellen Bestimmungen für die Endphase, einschließlich derjenigen betreffend die Begleichung der Organisationskosten, werden zwischen der UEFA und dem Ausrichterverband vertraglich geregelt. Detaillierte finanzielle Informationen, die für alle teilnehmenden Verbände von Interesse sind, werden bei dem im Rahmen der Endphasenauslosung stattfindenden Workshop bekanntgegeben.

59.02

Die Prämie für die Teilnehmer der Endphase wird dem entsprechenden Verbandskonto bei der UEFA gutgeschrieben, während die Kosten für Kaufkarten und zusätzliche Dienstleistungen diesem Konto belastet werden.

59.03

Während der Endphase sorgt die UEFA für den Bodentransport auf dem Gebiet der Austragungsstadt bzw. der Austragungsstädte für maximal 50 Personen pro Delegation. Zusätzliche Transporte sind von den Verbänden selbst zu organisieren und zu finanzieren.

59.04

Die UEFA organisiert und trägt die Kosten für die Unterkunft von 50 Personen pro Delegation in den Mannschaftshotels auf der Grundlage einer Standardvereinbarung. Etwaige Verpflegungs- und zusätzliche Unterkunftskosten gehen zu Lasten der Verbände.

59.05

Den teilnehmenden Verbänden werden keine internationalen Reisespesen und Tagesentschädigungen erstattet, da diese durch die Prämie abgedeckt sind.

59.06

Der Saldo wird den teilnehmenden Verbänden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Endphase gutgeschrieben.