Artikel 7 Antidoping - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
2 December 2023
7.01

Doping ist verboten und wird bestraft. Bei Verstößen gegen Antidoping-Vorschriften leitet die UEFA gegen die fehlbaren Personen ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung und UEFA-Dopingreglement. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.

7.02

Die UEFA kann einen Spieler jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.