Der Ausrichterverband reicht den Spielort für jedes Spiel spätestens 120 Tage vor dem jeweiligen Spiel bei der UEFA-Administration ein.
Die UEFA-Administration ist verantwortlich für die Genehmigung von Stadien. Erst wenn die Administration die notwendigen Informationen zusammengestellt und etwaige Stadionbesuche durchgeführt hat, wird die Nutzung des jeweiligen Stadions endgültig genehmigt.
Bei der Festsetzung des Spielortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft berücksichtigen. Grundsätzlich darf der Spielort für ein Spiel nicht weiter als 90 Bus-Fahrtminuten vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein.
Einwände eines Gastverbands gegen einen festgelegten Spielort sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe durch den Ausrichterverband mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft daraufhin eine endgültige Entscheidung und bestätigt entweder den Spielort oder verlangt vom Ausrichterverband, einen neuen Spielort in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.
Es gelten folgende Anstoßzeiten:
Mittwoch |
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20.45 Uhr (MEZ) |
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Donnerstag |
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20.45 Uhr (MEZ) |
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Freitag |
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20.45 Uhr (MEZ) |
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Samstag |
15.00 Uhr (MEZ) (optional) |
18.00 Uhr (MEZ) |
20.45 Uhr (MEZ) |
Sonntag |
15.00 Uhr (MEZ) (optional) |
18.00 Uhr (MEZ) |
20.45 Uhr (MEZ) |
Montag |
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20.45 Uhr (MEZ) |
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Dienstag |
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20.45 Uhr (MEZ) |
Spiele des letzten Spieltages innerhalb einer Gruppe müssen grundsätzlich gleichzeitig ausgetragen werden.
Die UEFA-Administration ist berechtigt, die oben aufgeführten Anstoßzeiten zu ändern.