Alle Spiele müssen bei Flutlicht ausgetragen werden. Die durchschnittliche horizontale Beleuchtungsstärke (Eh) muss mindestens 1 400 lx mit einer Gleichmäßigkeit von U1>0,5 und U2>0,7 betragen. Die durchschnittliche vertikale Beleuchtungsstärke (Eh) muss mindestens 1 000 lx mit einer Gleichmäßigkeit von U1>0,4 und U2>0,5 betragen. Verbände müssen sicherstellen, dass die Flutlichtanlage instand gehalten wird, und der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat vorlegen, das nicht älter als 12 Monate sein darf. Die UEFA kann unabhängige Kontrollen der Beleuchtungsstärken in den Stadien durchführen. Sie informiert die Verbände rechtzeitig über die Ergebnisse solcher Kontrollen und die erforderlichen Änderungen. Der Blendwert (RG) darf nicht größer als 50 sein. Die Spielfeldbeleuchtung sollte einen Farbwiedergabeindex von mindestens Ra 80 aufweisen.
Verbände müssen sicherstellen, dass die Flutlichtanlage instand gehalten wird, und der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat vorlegen, das nicht älter als 12 Monate sein darf. Die UEFA kann unabhängige Kontrollen der Beleuchtungsstärken in den Stadien durchführen. Sie informiert die Verbände rechtzeitig über die Ergebnisse solcher Kontrollen und die erforderlichen Änderungen.
Die Flutlichtanlage muss für die Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie zwei Stunden vor Anstoß in voller Stärke bereitgestellt werden, es sei denn, dies ist aus operativen Gründen früher erforderlich (z.B. für die Kalibrierung der Torlinientechnologie). Ferner kann vorbehaltlich der Grundsätze des UEFA-Beleuchtungsleitfadens für Stadionunterhaltung (UEFA Stadium Entertainment Lighting Guide; nur auf Englisch) die Nutzung von LED-Flutlicht-Unterhaltung (Lightshows) erlaubt werden. Solche Lightshows dürfen nur vor dem Aufwärmen bzw. zwischen dem Aufwärmen und dem Verlassen des Tunnels der Spieler für das Spiel bzw. nach dem Spiel erfolgen. Unter bestimmten Umständen können mit der UEFA Ausnahmen vereinbart werden (z.B. während einer Schweigeminute).