Artikel 35 Farben - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 December 2023
35.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung online unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl der für ihre Heimspiele getragenen, online erfassten offiziellen Spielkleidung.

  • In der Ligaphase werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  • Ab den Playoffs werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

35.02

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft gebeten, eine andere Farbe zu wählen.