Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen beide Mannschaften am Tag vor einem Spiel in der Ligaphase, den Playoffs und dem Viertelfinale maximal eine Stunde auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist ein anderes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Andere Trainingsgelände müssen von der UEFA-Administration im Voraus genehmigt werden. Möchten beide Mannschaften zur gleichen Zeit trainieren, hat die Gastmannschaft Vorrang. Alternativ können im Stadion beide Trainingseinheiten zugelassen werden, allerdings begrenzt auf bestimmte Bereiche des Spielfelds und unter der Voraussetzung, dass beiden Mannschaften die Begrenzung der Nutzung des Spielfelds schriftlich mitgeteilt wurde. In der Ligaphase, den Playoffs und dem Viertelfinale muss die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion zwischen den beiden Verbänden vereinbart werden. Vorbehaltlich der vorherrschenden Witterung sollte das mobile Stadiondach sich für Trainingseinheiten grundsätzlich in derselben Position befinden wie für das Spiel.
Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen sich am Tag vor einem Spiel der Endphase beide Mannschaften maximal 45 Minuten mit dem Spielfeld, auf dem das Spiel ausgetragen wird, vertraut machen. Könnte aufgrund dieser Einheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist in jedem Fall ein anderes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Andere Trainingsgelände müssen von der UEFA-Administration im Voraus genehmigt werden. Möchten sich beide Mannschaften zur gleichen Zeit mit dem Platz vertraut machen, hat die Gastmannschaft Vorrang. Die Nutzung des Spielfelds unterliegt in jedem Fall Einschränkungen durch den Ausrichter, damit das Spielfeld am Spieltag bespielbar ist (aus diesem Grund ist der Torraum generell nicht zugänglich und es darf kein Trainingsmaterial verwendet werden).
Zusätzlich darf die Gastmannschaft in der Ligaphase, den Playoffs und dem Viertelfinale Trainingseinheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem mit dem Ausrichterverband vereinbarten Trainingsort durchführen, nicht jedoch im Stadion, in dem das Spiel stattfinden wird.
Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.
Können die Gastmannschaft und/oder die Schiedsrichter am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion trainieren, müssen sie das Stadion am Tag vor dem Spiel besichtigen können.
Hält ein an der Endphase teilnehmender Verband eine öffentliche Trainingseinheit ab, muss er sich an die von der UEFA-Administration herausgegebenen Weisungen und Richtlinien halten. Die teilnehmenden Verbände dürfen keine kommerziellen Rechte im Zusammenhang mit solchen öffentlichen Trainingseinheiten verwerten.
Beantragt die Gastmannschaft nach dem Spiel ein Auslaufen, muss dies bei der Organisationssitzung am Spieltag mitgeteilt werden. Anträge müssen vom Ausrichterverband und gegebenenfalls von den lokalen Behörden genehmigt werden, die weitere Informationen verlangen können (z.B. Anzahl der Spieler, Dauer, Art der Übungen usw.).