Artikel 44 Mannschaftshotels und Trainingszentren – Endphase - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 December 2023
44.01

Für die Endphase stellt die UEFA den Verbänden eine bestimmte Anzahl ausgesuchter Mannschaftshotels mit Trainingszentren zur Verfügung. Wählt ein Verband ein anderes Trainingszentrum, hat er die vollständige Einhaltung des vorliegenden Reglements zu gewährleisten und alle dadurch entstehenden Kosten zu tragen.

44.02

Alle während der Endphase genutzten Trainingszentren gelten als offiziell. Die UEFA-Administration wird spezifische Weisungen und Richtlinien für die Verwendung solcher Trainingszentren herausgeben.