Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der ersetzte Spieler wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspieler wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spieler ausgewechselt werden.
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Ist einer der Feldspieler, die auf dem Spielblatt als Ersatzspieler aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzfeldspieler entsprechend reduziert.
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Sind alle auf dem Spielblatt aufgeführten Torhüter körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, dürfen sie unter Vorbehalt der Genehmigung durch die UEFA durch Torhüter ersetzt werden, die ursprünglich nicht auf dem Spielblatt aufgeführt waren.
Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage eine entsprechende ärztliche Bescheinigung unterbreiten. Wird nach der Einreichung des Spielblatts für einen Spieler, der auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt ist, eine Änderung vorgenommen, ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gilt dies automatisch als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Der ersetzte Spieler darf am Spiel nicht wieder teilnehmen.
Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung ein sechster auf dem Spielblatt aufgeführter Ersatzspieler eingesetzt werden. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung. Ersetzte Spieler dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen.