Artikel 52 Wettbewerbsbereich - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 December 2023
52.01

Die auf dem Spielblatt aufgeführten elf Mannschaftsoffiziellen und zwölf Ersatzspieler, d.h. insgesamt 23 Personen, dürfen auf der Teambank Platz nehmen. Es müssen Sitzgelegenheiten für 23 Personen bereitgestellt werden. Sollte die Teambank über weniger als 23 Sitzgelegenheiten verfügen, müssen die verbleibenden Sitzplätze hinter bzw. neben jeder Teambank bereitgestellt werden und Zugang zu den Umkleidekabinen bieten. Alle auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler sowie der Mannschaftsarzt müssen während des Spiels auf der Teambank Platz nehmen.

52.02

Während des Spiels ist es Ersatzspielern gestattet, die technische Zone zu verlassen, um sich in dem vom Schiedsrichter vorab bestätigten Aufwärmbereich aufzuwärmen. Grundsätzlich dürfen sich fünf Ersatzspieler pro Mannschaft gleichzeitig aufwärmen. Bei unzureichendem Platz kann der Schiedsrichter jedoch entscheiden, die Anzahl Ersatzspieler, die sich gleichzeitig aufwärmen können, auf drei pro Mannschaft zu begrenzen. Der auf dem Spielblatt als solcher aufgeführte Fitnesstrainer der Mannschaft darf sich bei den sich aufwärmenden Spielern aufhalten und ist für die Einhaltung der Schiedsrichteranweisungen verantwortlich.

52.03

Das Rauchen ist in der technischen Zone untersagt. Dies schließt die Verwendung von elektronischen Zigaretten ein.

52.04

Betreffend die Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln und/oder -systemen gelten die IFAB-Spielregeln und die dazugehörigen Weisungen. Die Mannschaften dürfen solche Systeme unter keinen Umständen im Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen oder -angelegenheiten verwenden.