Artikel 61 Finanzielle Grundsätze – Ligaphase, Playoffs und Viertelfinale - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 December 2023
61.01

Vorbehaltlich der finanziellen Bestimmungen im Kommerziellen Reglement für die European Qualifiers, die UEFA Nations League und Freundschaftsländerspiele 2022/28 behält der Ausrichterverband eines Spiels der Ligaphase, der Playoffs oder des Viertelfinales seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten (einschließlich Steuern, Abgaben und Gebühren).

61.02

Die Prämie für die Liga, in die der Verband eingeteilt ist, wird vier Wochen vor dem ersten Wettbewerbsspiel dem entsprechenden Verbandskonto bei der UEFA gutgeschrieben. Die zusätzliche Prämie für die jeweiligen Gruppensieger innerhalb jeder Liga wird einen Monat nach Ende der Ligaphase ausgezahlt.

61.03

Für die Spiele der Ligaphase, der Playoffs und des Viertelfinales übernimmt der Ausrichterverband die Aufenthaltskosten des Schiedsrichterteams sowie dessen Transportkosten auf dem Verbandsgebiet. Die UEFA trägt die internationalen Reisekosten sowie die Tagesentschädigungen des Schiedsrichterteams.

61.04

Sofern die betreffenden Verbände nichts anderes vereinbaren und sofern in diesem Reglement nicht anders festgelegt, tragen die Gastverbände ihre Reise- und Aufenthaltskosten.