Die Rechte, Pflichten und Verantwortungsbereiche aller Parteien in Bezug auf die kommerziellen Rechte sind im Kommerziellen Reglement für die European Qualifiers, die UEFA Nations League und Freundschaftsländerspiele 2018/22 geregelt.
Die Verbände müssen dafür sorgen, dass sie über alle notwendigen Genehmigungen von Dritten verfügen, um die Bestimmungen des vorliegenden Kapitels zu erfüllen, und die nötigen Unterlagen (einschließlich etwaiger Einverständniserklärungen von Dritten) der UEFA auf Anfrage kostenlos zur Verfügung stellen, damit die UEFA ihre Rechte gemäß vorliegendem Reglement nutzen und verwerten kann.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb gewähren Verbände der UEFA das nicht exklusive Recht auf kostenlose Nutzung von fotografischem, audiovisuellem und visuellem Material ihrer Mannschaft, der Spieler und der Offiziellen (einschließlich Namen, relevanter Statistiken, Daten und Bilder) sowie von Bildmaterial des Verbands und der Stadien, und zwar für folgende Zwecke: (a) im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs (und künftiger Ausgaben des Wettbewerbs); (b) für nicht kommerzielle Zwecke, Promotion- und/oder redaktionelle Zwecke (einschließlich der Verwendung solchen Materials für die multilaterale TV-Produktion, die Medienpromotion und die Berichterstattung zur Endphase, auch im Rahmen von digitalen Diensten der UEFA) und/oder (c) für andere von der UEFA innerhalb eines angemessenen Rahmens festgelegte Zwecke. Die Nutzung kann dabei auch nach Abschluss des Wettbewerbs erfolgen, und die Verwendung von Verweisen auf und/oder Branding von Dritten einschließlich kommerzieller Partner in diesem Zusammenhang ist zulässig, sofern zwischen einzelnen Spielern oder Verbänden und kommerziellen Partnern keine direkte Assoziation geschaffen wird. Die Verbände stellen der UEFA auf Verlangen sämtliches zur Nutzung und Verwertung dieser Rechte durch die UEFA gemäß diesem Absatz geeignete Material sowie die nötigen Unterlagen kostenlos zur Verfügung.
Die Ausrichterverbände haben zu gewährleisten, dass ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Eintrittskartenverkauf und die Medienakkreditierung für die Spiele mindestens folgende Anforderungen enthalten:
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niemand darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA im und um das Stadion Werbe- oder kommerzielle Aktivitäten durchführen;
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die Eintrittskarten dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht für kommerzielle Zwecke wie für Promotion, Werbung, als Preis in einem Wettbewerb oder Gewinnspiel oder als Teil eines Gästearrangements oder einer Pauschalreise verwendet werden;
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jede Person, die das Spiel besucht, anerkennt, dass von ihr Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die in Form von Standbildern oder mittels Audio- bzw. Videoausstrahlung im Zusammenhang mit dem Spiel kostenlos verwertet werden können;
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niemand, der das Spiel besucht, darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA Ton- oder Bildaufnahmen, Daten, Statistiken und/oder Beschreibungen des Spiels für andere als private Zwecke erheben, aufzeichnen, übertragen oder verwerten.