Artikel 66 Allgemeine Medienangelegenheiten – Endphase - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 December 2023
66.01

Jeder teilnehmende Verband muss einen eigens zu diesem Zweck abgestellten, Englisch sprechenden Pressechef ernennen, der Medienangelegenheiten mit der UEFA und den Medien gemäß dem Regelwerk der UEFA regelt und koordiniert. Der Pressechef des Verbands muss allen Medienaktivitäten beiwohnen und sicherstellen, dass die Mannschaft ihren Medienverpflichtungen im Zusammenhang mit den einzelnen Spielen nachkommt.

66.02

Die Mannschaften müssen umfassend hinsichtlich des Zugangs zu Spielern und Interviewanfragen von UEFA-Medienplattformen vor, während und nach dem Wettbewerb kooperieren. Anlässlich eines Tages der offenen Tür muss jede Mannschaft der UEFA Zugang zu allen Kaderspielern, zum Cheftrainer und zum Trainerassistenten geben, um folgende Inhalte für Aktivitäten des Host Broadcasters und die UEFA-Medienplattformen zu erhalten:

  • Greenscreen-Filmaufnahmen mit allen Spielern, dem Cheftrainer und dem Trainerassistenten;

  • Fotoaufnahmen an zwei Standorten mit allen Spielern, dem Cheftrainer und dem Trainerassistenten;

  • Aufnahmen mit zehn Spielern und dem Cheftrainer für digitale Inhalte;

  • Interviews mit zwei Spielern und dem Cheftrainer.

Die UEFA und der Verband einigen sich vorab über das Datum, die Zeit und den Ort des Tags der offenen Tür sowie darüber, welche Spieler zur Verfügung gestellt werden. Jeder Tag der offenen Tür muss spätestens vier Tage vor dem ersten Spiel der Endphase der entsprechenden Mannschaft durchgeführt werden, es sei denn, die Mannschaft und die UEFA hätten eine anderweitige Vereinbarung getroffen.

66.03

Jede Mannschaften ist verpflichtet, zwei Tage vor jedem Spiel zwei Spieler oder ihren Cheftrainer und einen Spieler für längere Interviews mit der UEFA zur Verfügung zu stellen. Sollte ein ausgewählter Spieler nicht in der Lage sein, teilzunehmen, muss der Verband die UEFA so schnell wie möglich darüber informieren und sicherstellen, dass ein anderer Spieler als Ersatz verfügbar ist bzw. eine andere, von der UEFA akzeptierte angemessene Alternativlösung angeboten wird.

66.04

In der Endphase werden sämtliche Medienaktivitäten der Mannschaften im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, von der UEFA koordiniert.

66.05

Die UEFA ist für die Zuteilung und Ausgabe von Zutrittsberechtigungen zu Spielen der Endphase und zu offiziellen Medienaktivitäten an die Medien zuständig.

66.06

Entsprechend den Vorgaben der UEFA muss jede Mannschaft eine tägliche Medienaktivität in Form einer Medienkonferenz, von Interviews in der Gemischten Zone oder einem alternativen, im Voraus mit der UEFA abgesprochenen Format abhalten. Zudem können Mannschaften vor einem Spiel jeweils nur eine vollständig geschlossene Trainingseinheit abhalten. Die anderen Trainingseinheiten müssen Medienvertretern während mindestens 15 Minuten zugänglich sein.

66.07

Für die Endphase gelten folgende Zugangsbeschränkungen:

  1. Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Kamerateams und audiovisuelle Rechteinhaber, die von der UEFA genehmigte Aktivitäten durchführen, einschließlich Moderationen und Interviews am Tag vor dem Spiel sowie vor und nach dem Spiel selbst.

  2. Den Medienvertretern ist es untersagt, den Tunnel zu betreten. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Kamerateams und audiovisuelle Rechteinhaber, die von der UEFA genehmigte Aktivitäten durchführen.

  3. Den Medienvertretern ist es untersagt, vor der Ankunft der Mannschaften die Umkleidekabinen zu betreten. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Kamerateams, welche die Trikots der Spieler und die Ausrüstung filmen.

  4. Vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Mannschaft dürfen diese Kamerateams auch die Spieler in der Umkleidekabine filmen.

  5. Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der jeweiligen Mannschaft darf jeder audiovisuelle Rechteinhaber eine kurze Moderation in der Umkleidekabine aufnehmen.