Artikel 68 Medienaktivitäten am Spieltag – Endphase - Nations League

Reglement der UEFA Nations League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
UNL
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
11 December 2023
68.01

Auf dem Spielfeld und in dessen unmittelbarer Nähe sind Interviews während des Spiels verboten.

68.02

Die Interviews werden von der UEFA koordiniert und an im Voraus festgelegten Standorten gemäß den folgenden Regeln durchgeführt:

  1. Vor jedem Spiel muss jede Mannschaft ihren Cheftrainer und/oder einen auf dem Spielblatt aufgeführten Spieler für zwei Interviews mit dem Host Broadcaster oder dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes zur Verfügung stellen (wie von der UEFA festgelegt). Diese Interviews können jederzeit zwischen der Ankunft der Mannschaft im Stadion und dem Ende des Aufwärmens stattfinden. Die Zeiten sind zwischen der jeweiligen Mannschaft und der UEFA abzusprechen. Für zusätzliche Interviews vor dem Spiel muss das Einverständnis der Mannschaft eingeholt werden.

  2. Halbzeitinterviews können mit dem Cheftrainer, dem Trainerassistenten oder Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Jede Mannschaft muss ihren Cheftrainer oder einen Spieler für ein Super-Flash-Interview mit dem Host Broadcaster oder dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes zur Verfügung stellen (wie von der UEFA festgelegt). Dieses Interview findet unmittelbar nach dem Schlusspfiff auf dem Spielfeld oder am Spielfeldrand statt. Für zusätzliche Super-Flash-Interviews muss das Einverständnis der Mannschaft eingeholt werden.

  4. Flash- und Studio-Interviews nach dem Spiel sind obligatorisch. Jede Mannschaft muss dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes drei Interviews, jedem anderen unilateralen audiovisuellen Rechteinhaber zwei Interviews und jedem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert, ein Interview gewähren. Der Cheftrainer muss auf Anfrage für mindestens vier der oben genannten Interviews zur Verfügung stehen, einschließlich mindestens eines Interviews mit einem audiovisuellen Rechteinhaber, der auf einer multilateralen Flash-Interview-Position operiert. Unter den für die oben genannten Interviews zur Verfügung gestellten Spielern muss sich auch der UEFA-Spieler des Spiels befinden. Spieler, die ausschließlich für Super-Flash-Interviews nach dem Spiel zur Verfügung gestellt werden, erfüllen die Mindestanforderungen für Flash-Interviews und Studio-Interviews nicht. Die Mannschaften müssen sicherstellen, dass der Cheftrainer und die Spieler innerhalb von 15 Minuten nach dem Abpfiff für diese Interviews zur Verfügung stehen, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

  5. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spieler dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern der UEFA-Dopingkontrolleur damit einverstanden ist und der Spieler von einer vom Dopingkontrolleur bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  6. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Interviews nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

  7. Die Mannschaften müssen zunächst Interviewanfragen von audiovisuellen Rechteinhabern nachkommen, bevor sie ihren verbandseigenen Medienplattformen Interviews geben.

68.03

Die offizielle UEFA-Medienkonferenz nach dem Spiel im Stadion wird von der UEFA koordiniert und muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Beide Mannschaften sind verpflichtet, ihren Cheftrainer und den UEFA-Spieler des Spiels für die Medienkonferenz zur Verfügung zu stellen. Nach dem Endspiel ist der UEFA-Spieler des Turniers verpflichtet, an der Medienkonferenz teilzunehmen. Falls der Cheftrainer eine andere Sprache spricht als die seines Verbands, kann der Pressechef der Mannschaft gebeten werden, für einen entsprechenden Dolmetschdienst zu sorgen. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Medienkonferenz nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

68.04

Für die Medien ist nach dem Spiel eine Gemischte Zone zwischen den Umkleidekabinen und den Mannschaftsbussen vorgesehen. Diese Zone ist nur Trainern, Spielern und Medienvertretern zugänglich und wird von der UEFA in verschiedene Bereiche mit unterschiedlichen Zugängen aufgeteilt. Alle eingesetzten Spieler, einschließlich der eingesetzten Ersatzspieler, sind verpflichtet, die Gemischte Zone zu passieren. Darüber hinaus müssen mindestens drei Spieler pro Mannschaft, die am Spiel teilgenommen haben, abgestellt werden, um in den jeweiligen Bereichen der Gemischten Zone Interviews zu führen.

68.05

Nach dem Spiel haben die Mannschaften sicherzustellen, dass alle Spieler, die offizielle UEFA-Auszeichnungen gewonnen haben (darunter zum Beispiel der UEFA-Spieler des Spiels oder der UEFA-Spieler des Turniers), der entsprechenden offiziellen Veranstaltung, Zeremonie, Medienkonferenz oder Preisverleihung beiwohnen.