Die Spielorte des Qualifikationswettbewerbs müssen von den Ausrichterverbänden spätestens 60 Tage vor Beginn des jeweiligen Miniturniers festgelegt und zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.
Der Ausrichterverband hat sicherzustellen, dass alle Turnierhotels leicht zugänglich sind. Ohne Zustimmung der Gastverbände darf sich kein Turnierhotel weiter als drei Bus-Fahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen entfernt befinden. Turnierorte auf Inseln oder an Orten mit nur wenigen internationalen Flügen, oder die nur durch Inlandflüge erreichbar sind, bedürfen einer Sondergenehmigung der UEFA-Administration. Die Stadien dürfen nicht weiter als 60 Bus-Fahrtminuten von den Turnierhotels entfernt sein. Unter außergewöhnlichen Umständen kann diese Limite auf maximal 90 Minuten erhöht werden. Die Unterkunft muss vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor Beginn des Miniturniers festgelegt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.
Die Anstoßzeiten sämtlicher Spiele des Qualifikationswettbewerbs müssen von den Ausrichterverbänden spätestens 30 Tage vor Beginn des jeweiligen Miniturniers zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.
Aus Gründen sportlicher Fairness sind für alle am letzten Spieltag jedes Miniturniers stattfindenden Begegnungen und für die letzten beiden Spiele jeder Endrundengruppe die gleichen Anstoßzeiten festzusetzen.
Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Ausrichterverbände vor 11.00 Uhr morgens und nach 21.00 Uhr abends (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.