Alle Spiele des Qualifikationswettbewerbs werden in Form von Miniturnieren in einem in der Gruppe vertretenen Land ausgetragen.
Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ihrer Gruppe einmal. Ein Sieg ergibt drei Punkte, ein Unentschieden einen Punkt und eine Niederlage null Punkte.
Die an der Qualifikationsrunde teilnehmenden 52 Verbände werden in 13 Vierergruppen gelost. Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren basierend auf der Koeffizientenrangliste für die Qualifikationsrunde (vgl. Anhang A) fest und teilt dieses vor der Auslosung mit.
Die beiden direkt für die Eliterunde qualifizierten Mannschaften sowie die 13 Gruppensieger, die 13 Gruppenzweiten und die vier besten Gruppendritten der Qualifikationsrunde bestreiten die Eliterunde.
Die 32 an der Eliterunde teilnehmenden Verbände werden gemäß ihrer Ergebnisse in der Qualifikationsrunde (vgl. Anhang A.5) klassiert und in acht Vierergruppen gelost. Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest und teilt dieses vor der Auslosung mit.
Die acht Gruppensieger und die sieben besten Zweitplatzierten der Eliterunde qualifizieren sich für die Endrunde.