Artikel 21 Spielorte und Anstoßzeiten - U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U17
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
21.01

Die Ausrichterverbände müssen die Spielorte des Qualifikationswettbewerbs spätestens 60 Tage vor Beginn eines Miniturniers zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.

21.02

Der Ausrichterverband hat sicherzustellen, dass alle Turnierhotels leicht zugänglich sind. Ohne Zustimmung der Gastverbände darf sich kein Turnierhotel weiter als drei Bus-Fahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen entfernt befinden. Turnierorte auf Inseln oder an Orten mit nur wenigen internationalen Flügen, oder die nur durch Inlandflüge erreichbar sind, bedürfen einer Sondergenehmigung der UEFA-Administration. Die Stadien dürfen nicht weiter als 60 Bus-Fahrtminuten von den Turnierhotels entfernt sein. Unter außergewöhnlichen Umständen kann diese Limite auf maximal 90 Minuten erhöht werden. Die Unterkunft muss vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor Beginn des Miniturniers festgelegt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.

21.03

Die Ausrichterverbände müssen die Anstoßzeiten aller Spiele des Qualifikationswettbewerbs spätestens 30 Tage vor Beginn eines Miniturniers zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.

21.04

Aus Gründen sportlicher Fairness sind für alle am letzten Spieltag jedes Miniturniers stattfindenden Begegnungen und für die letzten beiden Spiele jeder Endrundengruppe die gleichen Anstoßzeiten festzusetzen.

21.05

Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Ausrichterverbände vor 11.00 Uhr morgens und nach 21.00 Uhr abends (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.