Alle Spiele des Qualifikationswettbewerbs werden in Form von Miniturnieren mit drei oder vier Mannschaften in einem in der Gruppe vertretenen Land ausgetragen.
Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ihrer Gruppe einmal. Ein Sieg ergibt drei Punkte, ein Unentschieden einen Punkt und eine Niederlage null Punkte.
Nach Abschluss der ersten und zweiten Runde wird basierend auf der Anzahl von den einzelnen Mannschaften der Gruppe gewonnener Punkte eine Schlusstabelle pro Gruppe erstellt.
Die an der ersten Runde teilnehmenden Verbände werden in 14 Dreier- oder Vierergruppen gelost. Für die Auslosung der ersten Runde gelten die folgenden Grundsätze:
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Die Verbände werden auf Grundlage der Gesamtrangliste nach Abschluss der ersten Runde der Ausgabe 2024/25 der UEFA-U17-Europameisterschaft den Auslosungstöpfen zugewiesen (vgl. Anhang B).
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Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest, teilt dieses vor der Auslosung mit und kann zusätzliche Auslosungsgrundsätze anwenden.
Nach Abschluss der ersten Runde qualifizieren sich die 14 Gruppensieger und die 14 Gruppenzweiten für die zweite Runde in der A-Liga. Die verbleibenden Mannschaften bestreiten die zweite Runde in der B-Liga.
Die an der A-Liga teilnehmenden 28 Verbände werden in sieben Vierergruppen gelost. Die an der B-Liga teilnehmenden Verbände werden in sieben Dreier- oder Vierergruppen gelost. Für die Auslosung der zweiten Runde gelten die folgenden Grundsätze:
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Die Verbände werden auf Grundlage der Gesamtrangliste nach Abschluss der ersten Runde den Auslosungstöpfen zugewiesen (vgl. Artikel 15).
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Mannschaften, die in der ersten Runde gegeneinander gespielt haben, treten in der zweiten Runde nicht erneut gegeneinander an.
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Mannschaften, die in der ersten Runde in einer Dreiergruppe gespielt haben, werden für die zweite Runde einer Vierergruppe zugelost.
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Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest, teilt dieses vor der Auslosung mit und kann zusätzliche Auslosungsgrundsätze anwenden.
Die sieben Gruppensieger der A-Liga qualifizieren sich für die Endrunde. Wird in der Endrunde ein Platz frei, weil die Mannschaft des Endrundenausrichters zu den Gruppensiegern gehört oder weil ein anderer Grund vorliegt, wird der frei gewordene Platz durch den besten Zweitplatzierten der A-Liga besetzt (vgl. Absatz 15.02).