Für jede Phase des Wettbewerbs, an der eine Mannschaft teilnimmt, muss der entsprechende Nationalverband der UEFA-Administration eine Liste mit 20 Spielern (Name, Vorname, Verein und Geburtsdatum), einschließlich mindestens zweier Torhüter sowie einem Cheftrainer und einem Trainerassistenten unter Angabe ihrer Trainerqualifikationen vorlegen. Zudem muss diese Liste die Bestätigung eines Mannschaftsarztes enthalten, dass sich alle Spieler der erforderlichen medizinischen Untersuchung unterzogen haben. Diese Liste ist online auszufüllen und bis spätestens 12.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel einer Mannschaft im jeweiligen Miniturnier bzw. bis spätestens 24.00 Uhr MEZ zwei Tage vor dem ersten Spiel einer Mannschaft in der Endrunde einzureichen. Nach Einreichung dieser Liste sind vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 30.04 keine Änderungen mehr erlaubt.
Zwecks Überprüfung von Alter und Identität müssen dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung am Tag vor Beginn des jeweiligen Miniturniers ein unterzeichneter Ausdruck der endgültigen Liste der 20 Spieler sowie die Reisepässe/Personalausweise der Spieler übergeben werden. Für die Endrunde müssen dem UEFA-Spieldelegierten oder einem Vertreter der UEFA-Administration ein unterzeichneter Ausdruck der Liste sowie die Reisepässe/Personalausweise der Spieler übergeben werden (wie beim Endrunden-Workshop an die Mannschaften kommuniziert).
Zwecks Identifikation führt ein UEFA-Vertreter eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durch. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel der betreffenden Mannschaft bei jedem Miniturnier bzw. der Endrunde vorgenommen.
Bei einer ernsthaften Verletzung oder Krankheit darf ein Feldspieler oder Torhüter auf der Liste der 20 Spieler wie folgt ersetzt werden, wenn dem UEFA-Spieldelegierten eine schriftliche ärztliche Bescheinigung des Mannschaftsarztes in einer der offiziellen Sprachen der UEFA vorgelegt wurde:
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Endrunde: Feldspieler dürfen bis spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft ersetzt werden. Ein ersetzter Feldspieler darf am Turnier nicht wieder teilnehmen.
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Alle Wettbewerbsphasen: Torhüter dürfen jederzeit vor Beginn eines Spiels ersetzt werden.
Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.