Der Ausrichterverband muss den bestmöglichen Zustand des Spielfelds sicherstellen.
Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte grundsätzlich höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Falls er dies für nötig erachtet, kann der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte vom Ausrichterverband verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel zu kürzen.
Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden. Die UEFA behält sich das Recht vor, das Spielfeld vor der Genehmigung zu inspizieren.
Der Zeitplan für die Bewässerung des Spielfelds ist vom Ausrichterverband bei der Organisationssitzung bekanntzugeben. Das Spielfeld ist gleichmäßig und nicht nur in bestimmten Bereichen zu bewässern. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Auf Entscheidung des Ausrichterverbands im Qualifikationswettbewerb und der UEFA in der Endrunde kann das Spielfeld jedoch zusätzlich bewässert werden, unter der Voraussetzung, dass die Bewässerung in folgenden Zeiträumen stattfindet:
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zwischen der 15. und der 10. Minute vor dem Anstoß; und/oder
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während der Halbzeitpause (für höchstens sieben Minuten, damit sich die Ersatzspieler auf dem Spielfeld aufwärmen können).
Der Schiedsrichter kann Änderungen am Bewässerungsplan verlangen.
Die teilnehmenden Verbände dürfen während des Aufwärmens der Mannschaften vor dem Spiel sowie von dem Augenblick an, in dem die Mannschaften für den Anstoß bereit sind, bis zum Schlusspfiff (mit Ausnahme der Halbzeitpause) keine kommerziellen oder Werbeaktivitäten bzw. Fan-Unterhaltung auf dem Spielfeld durchführen.
Alle Spielfeldmarkierungen und Tore müssen den IFAB-Spielregeln und dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement entsprechen.
Es liegt in der Verantwortung des Ausrichterverbands sicherzustellen, dass in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld sicher für Spieler, Mannschaftsoffizielle und Schiedsrichter ist.