Artikel 57 Gelbe und rote Karten - U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U17-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
1 July 2025
57.01

Grundsätzlich ist ein des Feldes verwiesener Spieler bzw. Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen sind die UEFA-Disziplinarinstanzen befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

57.02

Bei wiederholten Verwarnungen:

  1. im Qualifikationswettbewerb werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten und vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;

  2. in der Endrunde werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

57.03

Verwarnungen, die zu keiner Spielsperre geführt haben, werden nach Beendigung der zweiten Runde gestrichen und nicht in die Endrunde übernommen.

57.04

In der Endrunde werden Verwarnungen, die zu keiner Spielsperre geführt haben, nach Beendigung der Gruppenphase gestrichen und nicht in das Halbfinale übernommen.

57.05

Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Wettbewerbs.