Artikel 58 Protest und Berufung - U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U17-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
2 April 2025
58.01

Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Disziplinarinstanzen sind nach der Zahlung etwaiger Gebühren und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen, wobei ausnahmsweise folgende Fristen für alle Spiele gelten:

  1. ein Protest sowie der Nachweis der Zahlung der Protestgebühr müssen innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der Kanzlei der UEFA eingehen;

  2. eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Disziplinarinstanzen muss innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden.