Artikel 59 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U17-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
2 April 2025
59.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

59.02

Jede am Wettbewerb teilnehmende Mannschaft erhält einen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 20 000 für jede gespielte Wettbewerbsrunde (erste Runde, zweite Runde und Endrunde).