Artikel 71 Interviews - U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U17-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2025/26
Enforcement Date
1 July 2025
71.01

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Mannschaften im Stadion geführt werden. Zeit und Ort müssen grundsätzlich im Voraus von der UEFA und der jeweiligen Mannschaft festgelegt werden.

  1. Auf Verlangen muss der Cheftrainer und ein auf dem Spielblatt aufgeführter Spieler vor dem Spiel für ein kurzes, exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview mit dem Host Broadcaster und dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes der betreffenden Mannschaft zur Verfügung stehen.

  2. Zusätzliche Interviews vor dem Spiel können mit dem Cheftrainer und Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  3. Halbzeitinterviews können mit Cheftrainern, Trainerassistenten oder Spielern geführt werden, deren Einverständnis vorausgesetzt.

  4. Jede Mannschaft muss einen Spieler für ein Super-Flash-Interview mit dem Host Broadcaster oder dem wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber ihres Landes (wie von der UEFA festgelegt) an einem festgelegten Ort auf bzw. neben dem Platz zur Verfügung stellen.

  5. Flash-Interviews nach dem Spiel, falls angefragt, sind obligatorisch. Jede Mannschaft muss den audiovisuellen Rechteinhabern ihren Cheftrainer und mindestens drei Spieler zur Verfügung stellen. Die Mannschaften müssen sicherstellen, dass der Cheftrainer und die Spieler innerhalb von 15 Minuten nach dem Abpfiff für diese Interviews zur Verfügung stehen.

  6. Für Dopingkontrollen ausgewählte Spieler dürfen nach dem Spiel Interviews geben, sofern der UEFA-Dopingkontrolleur damit einverstanden ist und der Spieler von einer vom Dopingkontrolleur bestimmten Dopingkontroll-Begleitperson begleitet wird.

  7. Ist ihr Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt oder wird er während des Spiels auf die Tribüne verwiesen, hat die Mannschaft die Möglichkeit, ihn für die Interviews nach dem Spiel mit dem Trainerassistenten zu ersetzen.

  8. Die Mannschaften müssen zunächst Interviewanfragen von audiovisuellen Rechteinhabern nachkommen, bevor sie ihren verbandseigenen Medienplattformen Interviews geben.