Artikel 13 Spielmodus und Gruppenbildung – Qualifikationswettbewerb - U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U17-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
13.01

Der Qualifikationswettbewerb wird in Form von Miniturnieren mit drei oder vier Mannschaften in einem in der Gruppe vertretenen Land ausgetragen. Für administrative Zwecke gilt in jedem Qualifikationsspiel die erstgenannte Mannschaft als Team A und die zweitgenannte Mannschaft als Team B.

13.02

Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ihrer Gruppe einmal. Ein Sieg ergibt drei Punkte, ein Unentschieden einen Punkt und eine Niederlage null Punkte.

13.03

Nach Abschluss jeder Runde wird basierend auf der Anzahl von den einzelnen Mannschaften der Gruppe gewonnener Punkte eine Schlusstabelle pro Gruppe erstellt.

13.04

Die an der ersten Runde teilnehmenden Verbände werden in 14 Dreier- oder Vierergruppen gelost. Die Verbände werden auf Grundlage der Gesamttabelle nach Abschluss der ersten Runde der Ausgabe 2025/26 der UEFA-U17-Europameisterschaft den Auslosungstöpfen zugewiesen (vgl. Absatz 15.01). Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest, teilt dieses vor der Auslosung mit und kann zusätzliche Auslosungsgrundsätze anwenden.

13.05

Nach Abschluss der ersten Runde qualifizieren sich die 14 Gruppensieger und die 14 Gruppenzweiten für die zweite Runde in der A-Liga. Die verbleibenden Mannschaften bestreiten die zweite Runde in der B-Liga.

13.06

Die an der A-Liga teilnehmenden 28 Verbände werden in sieben Vierergruppen gelost. Die an der B-Liga teilnehmenden Verbände werden in sieben Dreier- oder Vierergruppen gelost. Für die Auslosung der zweiten Runde gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Verbände werden auf Grundlage der Gesamttabelle nach Abschluss der ersten Runde den Auslosungstöpfen zugewiesen (vgl. Artikel 15).

  2. Mannschaften, die in der ersten Runde gegeneinander gespielt haben, treten in der zweiten Runde nicht erneut gegeneinander an.

  3. Mannschaften, die in der ersten Runde in einer Dreiergruppe gespielt haben, werden für die zweite Runde einer Vierergruppe zugelost.

Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest, teilt dieses vor der Auslosung mit und kann zusätzliche Auslosungsgrundsätze anwenden.

13.07

Nach Abschluss der zweiten Runde qualifizieren sich die sieben Gruppensieger der A-Liga für die Endrunde. Wird in der Endrunde ein Platz frei, weil die Mannschaft des Endrundenausrichters zu den Gruppensiegern gehört oder weil ein anderer Grund vorliegt, wird der frei gewordene Platz durch den besten Zweitplatzierten der A-Liga besetzt (vgl. Absatz 15.02).