Artikel 22 Auf- und Abstieg im Hinblick die U19-Fußball-Europameisterschaft 2028/29 - U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U17-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
22.01

Die Auf- und Absteiger für die erste Runde der Ausgabe 2028/29 der U19-Europameisterschaft werden auf Grundlage der Platzierung in der nach Abschluss der zweiten Runde der U17-Europameisterschaft 2026/27 erstellten Schlusstabelle ermittelt.

  1. Alle Mannschaften auf den Plätzen 1-3 der A-Liga nach Abschluss der zweiten Runde der U17-Europameisterschaft 2026/27 verbleiben für die erste Runde der U19-Europameisterschaft 2028/29 in der A-Liga.

  2. Alle viertplatzierten Mannschaften der A-Liga nach Abschluss der zweiten Runde der U17-Europameisterschaft 2026/27 steigen für die erste Runde der U19-Europameisterschaft 2028/29 in die B-Liga ab.

  3. Alle Gruppensieger der B-Liga nach Abschluss der zweiten Runde der U17-Europameisterschaft 2026/27 steigen für die erste Runde der U19-Europameisterschaft 2028/29 in die A-Liga auf.

  4. Alle Mannschaften auf den Plätzen 2-4 der B-Liga nach Abschluss der zweiten Runde der U17-Europameisterschaft 2026/27 verbleiben für die erste Runde der U19-Europameisterschaft 2028/29 in der B-Liga.