Grundsätzlich ist ein des Feldes verwiesener Spieler bzw. Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen sind die UEFA-Disziplinarinstanzen befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Bei wiederholten Verwarnungen:
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im Qualifikationswettbewerb werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten und vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;
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in der Endrunde werden Spieler und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Verwarnungen, die zu keiner Spielsperre geführt haben, werden nach Beendigung der zweiten Runde gestrichen und nicht in die Endrunde übernommen.
Verwarnungen aus Spielen der Endrunde, die nicht zu einer Sperre geführt haben, verfallen nach der Gruppenphase. Sie werden nicht ins Halbfinale übernommen.
Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der Endrunde verfallen mit Ende des Wettbewerbs.