Die UEFA-Administration darf in jedem Fall Spiele neu ansetzen und für die neu angesetzten Spiele einen anderen Austragungsort bestimmen, wenn damit sichergestellt wird, dass ein Spiel ausgetragen und die Qualifikationsrunden und/oder die Endrunde entsprechend abgeschlossen werden können. Eine solche Entscheidung sollte die Planung bevorstehender Wettbewerbsphasen nicht gefährden. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig. Die Neuansetzung von Spielen des Qualifikationswettbewerbs erfolgt gemäß folgender Fristen für die verschiedenen Runden des Qualifikationswettbewerbs:
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Erste Runde: bis 27. November 2022
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Zweite Runde: bis 2. April 2023
Kann eine Runde des Qualifikationswettbewerbs aus irgendwelchen Gründen nicht gemäß diesem Anhang ausgetragen oder abgeschlossen werden, beschließt das UEFA-Exekutivkomitee die Grundsätze für die Festlegung der für die nächste Runde qualifizierten Mannschaften.