Für jede Runde des Wettbewerbs, an der ein Verband teilnimmt, muss dieser der UEFA-Administration eine endgültige Liste mit 20 Spielerinnen (Name, Vornamen, Verein und Geburtsdatum) sowie Name, Vornamen und Trainerqualifikation des Cheftrainers und des Trainerassistenten einreichen. Zwei der aufgeführten 20 Spielerinnen müssen Torhüterinnen sein. Zudem muss diese Liste die Bestätigung eines Arztes des Nationalverbands enthalten, dass sich alle Spielerinnen der erforderlichen medizinischen Untersuchung unterzogen haben. Diese Liste ist online auszufüllen und bis spätestens 12.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel einer Mannschaft im jeweiligen Miniturnier bzw. bis spätestens 24.00 Uhr MEZ zwei Tage vor dem ersten Spiel einer Mannschaft in der Endrunde einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist dürfen an dieser Liste keine Änderungen mehr vorgenommen werden, mit Ausnahme von Absatz 45.04.
Zwecks Überprüfung von Alter und Identität müssen der UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung am Tag vor Beginn des jeweiligen Miniturniers (Vierergruppen) bzw. am Tag vor dem ersten Spiel der Mannschaft im jeweiligen Miniturnier (Dreiergruppen) ein unterzeichneter Ausdruck der endgültigen Liste der 20 Spielerinnen sowie die Reisepässe/Personalausweise der Spielerinnen übergeben werden. Für die Endrunde müssen der UEFA-Spieldelegierten oder einem Vertreter der UEFA-Administration bis zur von der UEFA-Administration festgelegten und beim Endrunden-Workshop an die Mannschaften kommunizierten Frist ein unterzeichneter Ausdruck der Liste sowie die Reisepässe/Personalausweise der Spielerinnen übergeben werden.
Zwecks Identifikation führt ein UEFA-Vertreter eine visuelle Überprüfung jeder am Wettbewerb teilnehmenden Spielerin durch. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel der betreffenden Mannschaft bei jedem Miniturnier bzw. der Endrunde vorgenommen.
Sollte sich eine auf der endgültigen Liste der 20 Spielerinnen aufgeführte Feldspielerin oder Torhüterin eine schwere Verletzung oder Krankheit zuziehen, so kann sie wie folgt ersetzt werden:
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Eine Feldspielerin darf bis spätestens drei Stunden vor Beginn des ersten Spiels der Mannschaft in der Endrunde ersetzt werden. Diese Spielerin darf nicht mehr an der Endrunde teilnehmen und es darf keine weitere Feldspielerin während der Endrunde ersetzt werden.
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Torhüterinnen dürfen jederzeit vor Beginn eines Spiels ersetzt werden.
Die Ersetzung ist nur zulässig, wenn der UEFA-Spieldelegierten eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorgewiesen wird.
Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.