Artikel 15 Gruppenbildung – zweite Runde - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
15.01

Für die zweite Runde werden die Gruppen innerhalb jeder Liga mittels Auslosung bestimmt. Es gelten folgende Grundsätze:

  1. Die 28 Mannschaften in der A-Liga werden in sieben Vierergruppen und die 21 Mannschaften in der B-Liga in drei Vierergruppen und drei Dreiergruppen gelost. 

  2. Die Zweitplatzierten der ersten Runde der A-Liga werden einem Gruppensieger einer anderen Gruppe zugelost. Mannschaften, die in der ersten Runde in einer Dreiergruppe gespielt haben, werden für die zweite Runde soweit möglich einer Vierergruppe zugelost.

  3. Die Mannschaften in jeder Liga werden auf Grundlage der jeweiligen Ligatabelle nach Abschluss der ersten Runde gesetzt und in Auslosungstöpfe eingeteilt. Zur Ermittlung der jeweiligen Ligatabelle nach Abschluss der ersten Runde werden für die Ergebnisse aus der ersten Runde folgende Kriterien in dieser Reihenfolge angewandt:

    i. bessere Platzierung in der folgenden Klassifizierung, wobei aufgestiegene Gruppensieger aus der B-Liga vor zweitplatzierten Aufsteigern aus der B-Liga klassiert werden (falls anwendbar):

Liga

Mannschaften

A

Gruppensieger erste Runde

Zweitplatzierte erste Runde

Drittplatzierte erste Runde

Aufsteiger aus der B-Liga

B

Absteiger aus der A-Liga

Zweitplatzierte erste Runde

Drittplatzierte erste Runde

Viertplatzierte erste Runde

ii. größere Anzahl Punkte aus allen Spielen des Miniturniers;

iii. bessere Tordifferenz aus allen Spielen des Miniturniers;

iv. größere Anzahl erzielter Tore aus allen Spielen des Miniturniers;

v. geringere Gesamtzahl an Strafpunkten auf der Grundlage der in allen Miniturnierspielen von Spielerinnen und Mannschaftsoffiziellen erhaltenen gelben und roten Karten (rote Karte = 3 Punkte, gelbe Karte = 1 Punkt, Platzverweis nach zwei gelben Karten in einem Spiel = 3 Punkte).

vi. bessere Platzierung in der Ligatabelle nach Abschluss der zweiten Runde des Wettbewerbs 2023/24 (vgl. Absatz 13.02 b).

d. Belegen Mannschaften aus Dreier- und Vierergruppen in der obigen Klassifizierung denselben Platz, werden die Ergebnisse gegen Viertplatzierte bei der Anwendung der Kriterien ii bis v nicht berücksichtigt.

e. Werden ausnahmsweise Zweiergruppen gebildet und belegen Mannschaften aus Dreier- und/oder Vierergruppen in der obigen Klassifizierung denselben Platz, werden die Ergebnisse gegen Dritt- und Viertplatzierte bei der Anwendung der Kriterien ii bis v nicht berücksichtigt.

f. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das UEFA-Exekutivkomitee können zusätzliche Auslosungsgrundsätze angewandt werden.