Artikel 18 Rangliste der Zweitplatzierten - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
18.01

Ist eine Rangliste der Zweitplatzierten in der B-Liga nach Abschluss der ersten Runde zur Bestimmung des Aufsteigers in die A-Liga für die zweite Runde erforderlich (vgl. Absatz 14.04 a), werden die Ergebnisse gegen die Viertplatzierten nicht berücksichtigt, falls Dreier- und Vierergruppen gebildet wurden. Werden ausnahmsweise Zweiergruppen gebildet, werden die Ergebnisse gegen Dritt- und Viertplatzierte nicht berücksichtigt.

18.02

Ist ein frei gewordener Platz in der Endrunde zu besetzen und ist daher eine Rangliste der Zweitplatzierten der A-Liga nach Abschluss der zweiten Runde (vgl. Absatz 16.04) zu erstellen, werden alle Spiele berücksichtigt. Werden ausnahmsweise Dreiergruppen gebildet, werden die Ergebnisse gegen Viertplatzierte nicht berücksichtigt. Werden ausnahmsweise Zweiergruppen gebildet, werden die Ergebnisse gegen Dritt- und Viertplatzierte nicht berücksichtigt.

18.03

Bei der Erstellung der Rangliste gemäß Absatz 18.01 und Absatz 18.02 gelten die folgenden Kriterien in dieser Reihenfolge:

  1. höhere Punktzahl;

  2. bessere Tordifferenz;

  3. größere Anzahl erzielter Tore;

  4. geringere Gesamtzahl an Strafpunkten auf der Grundlage der von Spielerinnen und Mannschaftsoffiziellen erhaltenen gelben und roten Karten (rote Karte = 3 Punkte, gelbe Karte = 1 Punkt, Platzverweis nach zwei gelben Karten in einem Spiel = 3 Punkte);

  5. bessere Platzierung in der jeweils geltenden Rangliste:

    1. für die erste Runde: Platzierung in der Ligatabelle nach Abschluss der zweiten Runde des Wettbewerbs 2023/24 (vgl. Absatz 13.02 b).

    2. für die zweite Runde: Platzierung in der jeweiligen Ligatabelle nach Abschluss der ersten Runde (vgl. Absatz 15.01 c).