Artikel 25 Bekanntgabe der Stadien und Anstoßzeiten - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
25.01

Die Ausrichterverbände müssen die Spielorte des Qualifikationswettbewerbs spätestens 60 Tage vor Beginn eines Miniturniers zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.

25.02

Im Hinblick auf die Auswahl eines Turnierortes muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastverbände berücksichtigen. Grundsätzlich dürfen die Turnierhotels für ein Turnier nicht weiter als eine dreistündige Busfahrt vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein. Turnierorte auf Inseln oder an Orten mit nur wenigen internationalen Flügen, oder die nur durch Inlandflüge erreichbar sind, bedürfen einer Sondergenehmigung der UEFA-Administration. Die Stadien dürfen nicht weiter als 60 Bus-Fahrtminuten von den Turnierhotels entfernt sein. Unter außergewöhnlichen Umständen kann diese zeitliche Beschränkung auf maximal 90 Minuten erhöht werden. Die Unterkunft muss vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor Beginn des Miniturniers festgelegt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.

25.03

Die Ausrichterverbände müssen die Anstoßzeiten aller Spiele des Qualifikationswettbewerbs spätestens 30 Tage vor Beginn eines Miniturniers zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.

25.04

Aus Gründen sportlicher Fairness sind für alle am letzten Spieltag jedes Miniturniers stattfindenden Begegnungen und für die letzten beiden Spiele jeder Endrundengruppe die gleichen Anstoßzeiten festzusetzen. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen beschließen.

25.05

Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Ausrichterverbände vor 11.00 Uhr morgens und nach 21.00 Uhr abends (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.