Der Ausrichterverband muss den bestmöglichen Zustand des Spielfelds sicherstellen.
Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte grundsätzlich höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Falls sie dies für nötig erachtet, kann die Schiedsrichterin oder die UEFA-Spieldelegierte vom Ausrichterverband verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel zu kürzen.
Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden.
Der Zeitplan für die Bewässerung des Spielfelds ist vom Ausrichterverband bei der Organisationssitzung bekanntzugeben. Das Spielfeld ist gleichmäßig und nicht nur in bestimmten Bereichen zu bewässern. Grundsätzlich muss die Bewässerung 60 Minuten vor dem Anstoß beendet sein. Auf Entscheidung des Ausrichterverbands im Qualifikationswettbewerb und der UEFA in der Endrunde kann das Spielfeld jedoch zusätzlich bewässert werden, unter der Voraussetzung, dass die Bewässerung in folgenden Zeiträumen stattfindet:
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zwischen der 15. und der 10. Minute vor dem Anstoß; und/oder
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während der Halbzeitpause (für höchstens sieben Minuten, damit sich die Ersatzspielerinnen auf dem Spielfeld aufwärmen können).
Die Schiedsrichterin kann Änderungen am Bewässerungsplan verlangen.
Sämtliche Tore müssen sicher und in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und nach Anweisung der UEFA aufgestellt werden.
Es liegt in der Verantwortung des Ausrichterverbands sicherzustellen, dass der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld sicher für Spielerinnen und Schiedsrichterinnen ist.