Artikel 35 Kunstrasen - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
35.01

Spiele können auf Kunstrasen ausgetragen werden, wie dies im UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement vorgesehen ist, unter der Voraussetzung, dass der Kunstrasen als FIFA Quality zertifiziert ist. Der Ausrichterverband muss die entsprechende Zertifizierung für jeden Spielort mindestens 60 Tage vor Turnierbeginn unterbreiten.

35.02

Der Ausrichterverband übernimmt die volle Verantwortung für die Erfüllung der oben genannten Anforderungen und muss, falls erforderlich, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Eigentümer des Kunstrasens treffen, insbesondere jener betreffend:

  1. Unterhaltsarbeiten und fortlaufende Verbesserungsmaßnahmen; und

  2. Maßnahmen bezüglich Sicherheit und Umwelt wie im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Requirements und im FIFA Quality Programme for Football Turf – Handbook of Test Methods festgelegt.

35.03

Der Eigentümer des Kunstrasens und der Ausrichterverband müssen vom Hersteller und vom Installateur des Kunstrasens ausreichende Garantien betreffend das Material und die Installation erhalten.

35.04

Die UEFA kann für Schäden Dritter, die sich aus der Verwendung des Kunstrasens ergeben, nicht haftbar gemacht werden.