Artikel 4 Zulassungskriterien und -verfahren - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
4.01

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die Verbände:

  1. schriftlich bestätigen, dass sowohl sie selbst als auch ihre Spielerinnen und Offiziellen den IFAB-Spielregeln des International Football Association Board (IFAB) entsprechen und sich verpflichten, die Statuten (einschließlich der darin aufgeführten Fairplay-Grundsätze), Reglemente, Protokolle, Richtlinien und Beschlüsse der UEFA zu respektieren;

  2. schriftlich bestätigen, dass sowohl sie selbst als auch ihre Spielerinnen und Offiziellen sich verpflichten, die Zuständigkeit des Schiedsgerichts des Sports (TAS) in Lausanne, Schweiz, gemäß den einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Statuten anzuerkennen, und sich verpflichten, dass jegliches Verfahren vor dem TAS, bei dem es um die Zulassung zum, die Teilnahme am bzw. den Ausschluss vom Wettbewerb geht, im Schnellverfahren unter Berücksichtigung der Schiedsordnung für Streitigkeiten im Bereich des Sports (Code of Sports-related Arbitration) des TAS und der vom TAS herausgegebenen Weisungen durchgeführt wird, einschließlich hinsichtlich provisorischer und superprovisorischer Maßnahmen, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher staatlicher und anderer Gerichte;

  3. die offiziellen Anmeldeunterlagen (d.h. sämtliche Dokumente, welche die UEFA-Administration für die Prüfung der Einhaltung der Zulassungskriterien für notwendig erachtet) ausfüllen, die bis zur von der UEFA-Administration festgelegten und zu gegebener Zeit per Rundschreiben an alle Verbände mitgeteilten Frist im Besitz der UEFA-Administration sein müssen.

4.02

Die UEFA-Administration entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb. Solche Entscheide sind endgültig.