Artikel 45 Eintrittskarten – Endrunde - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
45.01

Die UEFA regelt sämtliche Angelegenheiten betreffend die Zuteilung, den Verkauf und die Vergabe von Eintrittskarten für Spiele der Endrunde (sei es einzeln oder als Teil eines Pakets), einschließlich Kontingente, Herstellung, Preispolitik, Vergabeverfahren sowie Verkaufsbedingungen und -kanäle. Die Pflichten der Ausrichterverbände hinsichtlich Ticketing-Angelegenheiten sind in der Ausrichtervereinbarung mit der UEFA festgelegt.

45.02

Sämtliche Verträge und/oder Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich Eintrittskarten und Hospitality, die von der UEFA ausgestellt werden, müssen von den teilnehmenden Verbänden eingehalten werden. Die teilnehmenden Verbände müssen der UEFA die notwendige Unterstützung zukommen lassen, um die Einhaltung solcher Verträge und/oder Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Falle von Verstößen auf dem Gebiet eines bestimmten teilnehmenden Verbands und/oder unter Beteiligung von Fans oder Partnern des betreffenden Verbands zu gewährleisten.

45.03

Jeder an der Endrunde teilnehmende Verband kann Frei- und Kaufkarten für die Spiele der eigenen Mannschaft anfordern. Die UEFA legt die Menge der jedem teilnehmenden Verband zuzuteilenden Eintrittskarten fest.