Artikel 47 Trainingsplätze – Qualifikationswettbewerb - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
47.01

Jeder Mannschaft muss für die gesamte Dauer des Turniers ein eigener Trainingsplatz zur Verfügung gestellt werden. Ausnahmsweise können sich vier Mannschaften zwei Spielfelder teilen. Die Mannschaften müssen die Möglichkeit haben, diese Spielfelder jederzeit und so oft sie wünschen zu benutzen. Die Unterlage der Trainingsplätze muss gleich beschaffen sein wie die für das Turnier verwendeten Spielfelder und die Plätze müssen von ähnlicher Größe, in perfektem Zustand, frisch gemäht, vollständig markiert und mit Standard- und/oder beweglichen Toren ausgestattet sein. Der Trainingsplatz darf nicht mehr als 30 Bus-Fahrtminuten von der Unterkunft der jeweiligen Mannschaft entfernt liegen.

47.02

Sofern das Wetter und der Zustand des Spielfeldes dies erlauben, können die Mannschaften am Tag vor dem Spiel im betreffenden Stadion eine Trainingseinheit von maximal 45 Minuten Dauer absolvieren. Diese Bestimmung gilt nur für das jeweils erste Spiel einer Mannschaft in einem Stadion. Im Zweifelsfall trifft die UEFA-Spieldelegierte in Rücksprache mit dem Ausrichterverband eine endgültige Entscheidung.

47.03

Trainieren die Mannschaften am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion am Tag vor dem Spiel besichtigen können.