Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist eine Spielerin, die auf dem Spielblatt als Feldspielerin der Startformation aufgeführt ist, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Spielerin wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspielerinnen wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden.
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Ist eine der Feldspielerinnen, die auf dem Spielblatt als Ersatzspielerinnen aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf sie nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzfeldspielerinnen entsprechend reduziert.
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Ist die auf dem Spielblatt für die Startformation aufgeführte Torhüterin körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Torhüterin kann jedoch weiterhin als Ersatztorhüterin eingesetzt werden. Ist dies nicht möglich, darf sie durch eine andere Torhüterin ersetzt werden, die nicht auf der Spielerliste aufgeführt ist.
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Ist die Ersatztorhüterin körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf sie durch eine andere Torhüterin ersetzt werden, die nicht auf der Spielerliste aufgeführt war.
Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten. Wird, nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, für eine Spielerin, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt ist, eine Änderung vorgenommen, ohne eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorzulegen, gilt dies als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Die ersetzte Spielerin darf am Spiel nicht wieder teilnehmen.
Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf drei Spielunterbrechungen. Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels und in der Halbzeitpause vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.