Artikel 59 Gelbe und rote Karten - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
59.01

Grundsätzlich ist eine des Feldes verwiesene Spielerin oder ein des Feldes verwiesener Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen ist die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

59.02

Bei wiederholten Verwarnungen:

  1. im Qualifikationswettbewerb werden Spielerinnen und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten und vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;

  2. in der Endrunde werden Spielerinnen und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

59.03

Verwarnungen, die zu keiner Spielsperre geführt haben, werden nach Beendigung der zweiten Runde gestrichen und nicht in die Endrunde übernommen.

59.04

In der Endrunde werden Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, nach Abschluss der Gruppenspiele aufgehoben und nicht ins Halbfinale bzw. in eine etwaige Playoff-Begegnung zur FIFA-U17-Frauen-Weltmeisterschaft übernommen.

59.05

Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Wettbewerbs.