Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer sind nach der Zahlung etwaiger Gebühren und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen, wobei für alle Spiele ausnahmsweise folgende Fristen gelten:
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ein Protest sowie der Nachweis der Zahlung der Protestgebühr müssen innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eingehen;
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eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer muss innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden.