Artikel 60 Protest und Berufung - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
60.01

Protest- und Berufungserklärungen gegen Entscheidungen der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer sind nach der Zahlung etwaiger Gebühren und unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Rechtspflegeordnung einzureichen, wobei für alle Spiele ausnahmsweise folgende Fristen gelten:

  1. ein Protest sowie der Nachweis der Zahlung der Protestgebühr müssen innerhalb von zwölf Stunden nach Spielende bei der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer eingehen;

  2. eine Berufungserklärung zu einer Entscheidung der UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer muss innerhalb von 24 Stunden nach Eröffnung der begründeten Entscheidung eingereicht werden.