Artikel 63 Finanzielle Grundsätze – Endrunde - Frauen-U17-EM

Reglement der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU17
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
63.01

Detaillierte finanzielle Informationen, die für alle teilnehmenden Verbände von Interesse sind, werden bei dem im Rahmen der Endrundenauslosung stattfindenden Workshop bekanntgegeben.

63.02

Jeder an der Endrunde teilnehmende Verband übernimmt:

  1. die Reisespesen seiner Delegation zum und vom Turnierspielort;

  2. alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;

  3. die für zusätzliche Aufenthaltstage anfallenden Kosten.

63.03

Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spielerinnen und Offiziellen der teilnehmenden Verbände (26 Personen pro Delegation, d.h. 20 Spielerinnen und 6 Mannschaftsoffizielle), der Schiedsrichterinnen sowie der UEFA-Spielbeauftragten wie im entsprechenden Anhang der Ausrichtervereinbarung zwischen Ausrichterverband und UEFA festgehalten. Die Kostenübernahme beginnt für alle Mannschaften zwei Tage vor ihrem ersten Spiel in der Endrunde und endet am Tag nach dem Ausscheiden einer Mannschaft oder am Tag nach Turnierende für die Finalisten.